Wie lange ist ein geschenkter/verschenkter Gutschein gültig?
Geschenkgutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig, da jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch in drei Jahren verjährt. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 195 BGB, § 199 BGB).